Seefunk

Seefunk ist ein internationaler mobiler Funkdienst. Er ermöglicht terrestrischen Funkverkehr und Funkverkehr über Satelliten zur Übermittlung privater und schiffsdienstlicher Nachrichten zwischen Funkstellen an Land (Küstenfunkstellen / Küsten-Erdfunkstellen) und Funkstellen auf Schiffen (Seefunkstellen / Schiffs-Erdfunkstellen) sowie zwischen den Funkstellen auf Schiffen. Der Seefunkdienst leistet einen bedeutenden Beitrag zur Wahrung der Sicherheit der Schifffahrt und zum Schutz des menschlichen Lebens auf See. Er ist die Grundlage des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems (GMDSS). Rettungsgerätfunkstellen und Funkbojen zur Kennzeichnung der Notposition sind Bestandteil dieses Funkdienstes. Frequenznutzung und Anwendung bestimmter Betriebsverfahren sind national und international reglementiert. Zur Teilnahme am Seefunkdienst bzw. Seefunkdienst über Satelliten bedarf es einer Einzelfrequenzzuteilung. Für alle Angelegenheiten in Zusammenhang mit dem Seefunk und dem Binnenschifffahrtsfunk ist die Außenstelle Hamburg der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) zuständig.

 

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Seefunk ist ein internationaler mobiler Funkdienst. Er ermöglicht terrestrischen Funkverkehr und Funkverkehr über Satelliten zur Übermittlung privater und schiffsdienstlicher Nachrichten zwischen Funkstellen an Land (Küstenfunkstellen / Küsten-Erdfunkstellen) und Funkstellen auf Schiffen (Seefunkstellen / Schiffs-Erdfunkstellen) sowie zwischen den Funkstellen auf Schiffen. Der Seefunkdienst leistet einen bedeutenden Beitrag zur Wahrung der Sicherheit der Schifffahrt und zum Schutz des menschlichen Lebens auf See. Er ist die Grundlage des weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems (GMDSS). Rettungsgerätfunkstellen und Funkbojen zur Kennzeichnung der Notposition sind Bestandteil dieses Funkdienstes. Frequenznutzung und Anwendung bestimmter Betriebsverfahren sind national und international reglementiert. Zur Teilnahme am Seefunkdienst bzw. Seefunkdienst über Satelliten bedarf es einer Einzelfrequenzzuteilung. Für alle Angelegenheiten in Zusammenhang mit dem Seefunk und dem Binnenschifffahrtsfunk ist die Außenstelle Hamburg der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) zuständig.

 

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